Allgemeine geschäftsbedingungen der freizeitanlage barth
1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Das Personal ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Der Kleiderordnung (keine Tank -Tops/Unterhemden, saubere, geschlossene Schuhe) ist zu folgen. Die Benutzung des Solariums ist ab 18 Jahren gestattet.
2. Läuft die Mitgliedschaft über eine Laufzeit von mindestens 3 Monate und wird nicht vom Mitglied oder von Fitness Studio Barth spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist. Fitness Studio Barth behält sich vor, am ersten Weihnachtstag und an Neujahr die Anlage zu schließen. Die Öffnungszeiten an gesetzlichen Feiertagen werden gesondert bekannt gegeben. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gegenüber Fitness Studio Barth in Textform zu erklären. Ein Wohnortwechsel stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
3. Der Zutritt zur Fitness Anlage ist nur mit einem persönlichen Transponder möglich. Für den Transponder erhebt Fitness Studio Barth eine Kaution von 20,- €. Diese wird bei Beendigung der Mitgliedschaft und Rückgabe des Transponders zurückerstattet. Bei Ersatz des Transponders für einen Tag wird eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € fällig, bei schuldhaftem Verlust / Beschädigung von 20,- €. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
4. Das Mitglied verpflichtet sich, den Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen nicht vorsätzlich Dritten zu überlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich das Mitglied zu einem Schadensersatz von 150,- €. Jeder Verlust des Transponders ist Fitness Studio Barth sofort zu melden.
5. Die monatlichen Beiträge sind im Voraus eines jeden Monats zu leisten. Weitere anfallende Beiträge wie Start-Up Gebühr, Servicepauschale, Restgebühr o.ä. für die Mitgliedschaft sind vor Nutzungsbeginn zu entrichten. Scheitert die Abbuchung, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Fitness Studio Barth behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Fitness Studio Barth behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaftsbeiträge bei gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen. Im Falle der Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit kann Fitness Studio Barth den Mitgliedsbeitrag jährlich um max. 4 € pro Monat erhöhen.
6. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von Beiträgen, die mindestens zwei Monatsbeiträge erreichen, schuldhaft in Verzug, werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Fitness Studio Barth behält sich vor, Sondertarife (z.B. Firmentarife usw.) ohne weitere Ankündigung auf den Normaltarif umzustellen, wenn der Grund für den Sondertarif nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied ist verpflichtet, unaufgefordert und umgehend den Wegfall der Sonderberechtigung beim Fitness Studio Barth anzuzeigen. Der Youngster-Tarif ist ausschließlich für Studenten/Auszubildende/Schüler gültig. Bei Wegfall des Status wird automatisch auf Normaltarif umgestellt.
7. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidung und Wertgegenstände, übernimmt Fitness Studio Barth keine Haftung. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Die zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Fitness Studio Barth ist darüber hinaus berechtigt, bei Bedarf verwendete Spinde öffnen zu lassen. Der Anmeldende wird darauf hingewiesen, dass mitgebrachte Getränke und Nahrungsmittel nur in der Umkleide verzehrt werden dürfen. Das Training im Fitness Studio Barth erfolgt in eigener Verantwortung. Alle Haftungsansprüche gegenüber dem Fitnesscenter, die aus eventuellen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge des Trainings entstehen können, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten (ab 4 Wochen) werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest) während der Vertragslaufzeit gutgeschrieben. Während der entsprechenden Verlängerung gewährt Fitness Studio Barth dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 5,- €. Die Mitgliedschaft verlängert sich ab Eingang der Bescheinigung um die Dauer der Verhinderung. Ausfallzeiten vor Eingang der Bescheinigung werden nicht berücksichtigt. Bei vorzeitiger Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, werden die nicht bezahlten Beiträge während einer Ruhe- oder Ausfallzeit in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig.
9. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Fitness Studio Barth zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Fitness Studio Barth. Fitness Studio Barth kann innerhalb von 14 Tagen ab Zeitpunkt der Antragstellung die Annahme ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Fitness Studio Barth das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit einen Transponder ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings. Der Betrieb der Saunen kann zeitweilig teilweise eingeschränkt werden. Dies berechtigt das Mitglied nicht zur Minderung des Mitgliedsbeitrags, sofern die Einschränkung nicht erheblich ist.
10. Fitness Studio Barth erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst Fitness Studio Barth Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Fitness Studio Barth überwacht sein Fitnessstudio teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherung seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
11. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sind oder werden Bestimmungen dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
12. Die Freizeitanlage Barth behält sich vor bei „berechtigtem Interesse“ eine Bonitätsauskunft einzuholen. Diese erfolgt bei der CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstr. 2, 81373 München. Zudem stimmt das Mitglied zu, dass wir berechtigt sind persönliche, biometrische und gesundheitliche Daten zu erfassen, weiter zu leiten, zu verarbeiten und zu speichern.
Gültig ab März 2022